GEG - Gebäudeenergiegesetz 2024

 

Alles was man zum GEG 2024 wissen muss.

Der Bundestag hat am 08. September 2023 mehrheitlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Die gesetzliche Neuregelung tritt bei ausgewiesenen Neubaugebieten ab 01. Januar 2024 in Kraft.

Für alle neu errichteten Gebäude außerhalb von Neubaugebieten und bei Bestandsgebäuden, gelten die Regelungen erst ab gültiger Wärmeplanung.

Das Wichtigste für alle die aktuell eine funktionierendes Heizsystem in Betrieb haben vorweg: So lange eine Reparatur möglich ist, müssen keine Maßnahmen ergriffen werden. Wir mit unserem ELCO Service-Team helfen Ihnen dabei gerne, den aktuellen Zustand Ihres Heizsystems so lange wie möglich wirtschaftlich und sinnvoll aufrecht zu erhalten.

Ist Ihr Heizsystem in die Jahre gekommen und sie haben sich für eine Sanierung entschlossen bzw. eine Reparatur kann nicht mehr vermieden werden? Dann gibt Ihnen nachfolgende Grafik einen schnellen Überblick, welche Maßnahmen notwendig werden.

Detaillierte Infos gibt es auch auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

 

Diese Grafik gibt einen Überblick zu den Meilensteinen des GEG 2024 bis 2045.

 
 

Nichtwohngebäude

Neben der Nutzungspflicht von 65% EE-Anteil, müssen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizanlage (kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage bzw. Klimaanlage oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlage) von über 290 kW mit digitaler Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden:

  • Dies bedeutet eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme.
  • Die erhobenen Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können.
  • Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt und Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen erkannt werden können.

Das System für die Gebäudeautomatisierung muss dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11 oder besser entsprechen. Liegt dieses System bereits vor, muss die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglicht werden (auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern).

 

 

Wir haben alle Infos für Sie zusammengefasst im ELCO GEG24 Wegweiser.

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