Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Ob eine hydraulischer Abgleich Pflicht ist, hängt davon ab, ob es sich bei der Immobilie um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Demnach ist der hydraulische Abgleich bei der Installation einer Heizung in Neubauten immer Pflicht.
Bei einem Heizungswechsel in Bestandsimmobilien ist der Abgleich ebenso verpflichtend, wenn das Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten umfasst. Hinzu kommt, dass er die Grundvoraussetzungen für staatliche Zuschüsse ist, wie beispielsweise für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Einbau einer Wärmepumpe. Davon abgesehen, sind Eigentümer von Bestandsimmobilien nicht dazu verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Um die Lebensdauer der Anlage zu verlängern und die Effizienz zu steigern, macht er jedoch auch hier Sinn.