Familie gießt Wasser in Gläser ein

Schutz vor Trinkwasserverunreinigung

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung hat Auswirkungen für alle Heizungsanlagenbetreiber. Zum Schutz vor Trinkwasserverunreinigung muss eine zugelassene Sicherheitseinrichtung vorhanden sein. Dies gilt nicht nur für Neuinstallationen. Bei bestehenden Anlagen muss diese nachgerüstet werden.

 
 

Informationen zur Trinkwasserverordnung

Nachspeisung von Heizungswasser gemäß DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717
Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime. Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser. Eine Nachspeisung ist immer wieder erforderlich, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt. Eine Nachspeisung beugt zudem auch Schäden an der Pumpe, Wirkungsgradeinbußen und Korrosion vor. Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gemacht. Mit der neuen Verordnung ist dies jedoch so nicht mehr erlaubt. Die Verbindung einer Trinkwasserleitung mit einem System, in dem sich kein Trinkwasser befindet, darf nur noch mittels einer Sicherungseinrichtung durchgeführt werden:

  • Eine unmittelbare Verbindung von Trinkwasserleitung und Nicht-Trinkwasserleitung ist grundsätzlich verboten.
  • Es müssen Sicherungseinrichtungen gemäß DIN 1988-100 vorhanden sein, die eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers durch Rückfließen verhindern.
  • Im Bereich des Trinkwasserschutzes gilt Sicherheit vor Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass eine Sicherungseinrichtung in jedem Fall vorhanden sein muss und ggf. nachgerüstet werden muss.
  • Ein Druckabfall im Versorgernetz kann zu einem Rückfluss des verunreinigten Heizungswassers in das Trinkwassernetz führen. Dadurch kann es zu einer Gesundheitsgefährdung im eigenen Trinkwassernetz und öffentlichen Versorgernetz kommen. In so einem Fall werden kostspielige Reinigungsarbeiten nötig, für die der Verursacher haftet.
  • Wer Mängel an seinen Trinkwasseranlagen nicht beseitigt oder erforderliche Nachrüstungen nicht durchführt, handelt fahrlässig. Sollte es zu Verunreinigungen, Schäden o.ä. kommen, haftet der Eigentümer strafrechtlich. Der Einbau sollte über einen Heizungsfachbetrieb oder den ELCO Werkskundendienst erfolgen.
 

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