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Heizungswartung: Kosten, gesetzliche Pflicht und wie oft?

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die regelmäßige Wartung der Heizung Pflicht. Dabei sollte die regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage schon allein aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse des Immobilieneigentümers sein. So erhöht sie die Lebensdauer der Anlage, gewährleistet einen effizienten Betrieb und trägt dazu bei, die Herstellergarantie zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Heizungswartung kostet, wie oft sie erfolgen sollte und was es für Eigentümer, Vermieter und Mieter zu beachten gilt.
 

Was wird gemacht?

Die Antwort auf diese Frage hängt vor allem von der Auswahl des ausführenden Fachbetriebes ab. Kunden sollten darauf achten, dass die Wartung den Vorgaben des Herstellers der Heizung entspricht. So locken einige Anbieter mit günstigen Preisen, der Umfang der Heizungswartung ist jedoch nicht ausreichend, um den störungsfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten und die Herstellergarantie zu erhalten.

ELCO bietet mit einem der größten Service-Teams deutschlandweit ein sehr enges Netz an bestens geschulten Technikerinnen und Technikern sowie zwertifizierten Fachpartnern. Ein Wartungsvertrag von ELCO garantiert, dass Ihre ELCO Heizanlage immer optimal betreut ist.

Eine sachgemäße Wartung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Sichtprüfung der gesamten AnlageDabei wird die Heizungsanlage vor allem auf Undichtigkeiten und Korrosion geprüft. 
  • Prüfung von VerschleißteilenVerschleißteile wie die Zündelektrode, Brennerdüse und Sicherheitsventile werden überprüft und bei Bedarf ausgetauscht. 
  • Reinigung: Die Wartung der Heizung umfasst auch die Reinigung einzelner Bauteile wie des Brennraums, der Abgaswege und des Kondensatablaufs.  
  • Überprüfung der Einstellung: Dazu zählt die Prüfung des Gas- beziehungsweise Öldrucks, ebenso wie die Kontrolle des Flammenbildes der Brennerfunktion und der Heizkurve. 
  • Messung und Dokumentation: Unter diesen Punkt fällt die Abgasmessung und eine Emissionsprüfung nach gesetzlichen Vorgaben. Der ausführende Servicetechniker dokumentiert die Werte und händigt sie seinem Kunden in Form eines Wartungsprotokolls aus. 
  • Systemdruck prüfen und Heizungswasser nachfüllen: Mit der Zeit nimmt der Wasserdruck der Heizungsanlage ab. Um dem entgegenzuwirken, füllt der Servicetechniker Heizungswasser nach. Der Wasserdruck sollte trotzdem regelmäßig vom Anlagenbetreiber überprüft werden.
  • Funktionsprüfung: Dabei werden sämtliche Funktionseinheiten der Heizung einer genauen Prüfung unterzogen. Geprüft werden die Umwälzpumpe, das Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil und Drucksensor ebenso wie die Heizungsregelung.

Je nach Heizungsart umfasst die Heizungswartung weitere Arbeitsschritte. So gehört bei einer Ölheizung die Überprüfung des Öltanks und bei einer Gastherme eine Kontrolle der Gasleitung zum Leistungsumfang der Wartung. Eine Pelletheizung erfordert darüber hinaus die Reinigung des Schornsteins, des Wärmetauschers sowie eine Kontrolle des automatischen Fördersystems.

Sonderfall: Wartung von Wärmepumpen

Die oben aufgeführten Arbeitsschritte beziehen sich vor allem auf die Wartung von Heizungen, bei denen die Wärmegewinnung durch die Verbrennung eines Energieträgers wie Gas oder Öl erfolgt. Wärmepumpen hingegen gewinnen Wärme aus Strom. Da keine Verbrennung stattfindet, entfallen die meisten Maßnahmen. 

Für einen optimalen Betrieb ist es jedoch wichtig, auch Wärmepumpen regelmäßig warten zu lassen. Dabei werden Verdichter und Ventilatoren geprüft, ebenso wie die Umwälzpumpe, das Ausdehnungsgefäß, der Kondensatablauf und der Verdampfer. Anders als bei Öl- und Gasheizungen sieht das Gebäudeenergiegesetz jedoch keine Pflicht zur Heizungswartung bei Wärmepumpen vor.

Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die fünf oder mehr Tonnen CO2-Äquivalent beinhalten. Das CO₂-Äquivalent bei Wärmepumpen beschreibt die Klimawirkung der enthaltenen F-Gase (fluorierte Treibhausgase), indem es die Füllmenge des Kältemittels mit dessen Global Warming Potential (GWP) multipliziert. Hier schreibt die EU-Verordnung Nr. 517/2014 eine regelmäßige Dichtheitsprüfung vor. Je höher das CO₂-Äquivalent, desto strenger die gesetzlichen Pflichten. So hat bei Wärmepumpen mit einem CO₂-Äquivalent ab fünf Tonnen die Dichtheitsprüfung alle zwölf Monate zu erfolgen, bei Geräten mit einem CO₂-Äquivalent ab 50 Tonnen sogar alle sechs Monate. Eigentümer, die klimafreundliches Propan als Kältemittel nutzen, sind hier im Vorteil. So bezieht sich die EU-Verordnung ausschließlich auf Kältemittel, die zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen, was bei Propan nicht der Fall ist.

Was kostet die Heizungswartung?

Der Preis für die Heizungswartung variiert je nach Umfang, Brennstoff und Anlagengröße. Die Wartung von Gasheizungen und Wärmepumpen ist in aller Regel kostengünstiger als die Wartung von Ölheizungen, da die Öltankprüfung zusätzlichen Aufwand bedeutet. Entscheidend ist auch, ob der Preis für die Wartung bereits Kosten für Verschleißteile enthält oder ob der Fachbetrieb diese zusätzlich berechnet.

Wie lange dauert eine Heizungswartung?

Um Kosten bei der regelmäßigen Heizungswartung zu sparen, bietet sich ein Wartungsvertrag an. Die dadurch gewonnene Planungssicherheit belohnen die meisten Fachbetriebe mit günstigeren Konditionen. Darüber hinaus entbindet ein fester Vertrag Eigentümer von der Pflicht, selbst an den regelmäßigen Termin denken zu müssen. Ein weiterer Vorteil einer Wartungsvereinbarung besteht darin, dass Vertragskunden Vorrang gegenüber einmaligen Wartungskunden erhalten. Gerade in der Heizsaison sind oft kaum noch freie Termine verfügbar und Kunden ohne Vertrag haben oft das Nachsehen.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag?

Um Kosten bei der regelmäßigen Heizungswartung zu sparen, bietet sich ein Wartungsvertrag an. Die dadurch gewonnene Planungssicherheit belohnen die meisten Fachbetriebe mit günstigeren Konditionen. Darüber hinaus entbindet ein fester Vertrag Eigentümer von der Pflicht, selbst an den regelmäßigen Termin denken zu müssen. Ein weiterer Vorteil einer Wartungsvereinbarung besteht darin, dass Vertragskunden Vorrang gegenüber einmaligen Wartungskunden erhalten. Gerade in der Heizsaison sind oft kaum noch freie Termine verfügbar und Kunden ohne Vertrag haben oft das Nachsehen.

Ist die regelmäßige Wartung der Heizung Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Eigentümer dazu, ihre Heizung regelmäßig warten zu lassen. Das gilt für Gas- und Ölheizungen. Für Wärmepumpen besteht - wie oben beschrieben - nur dann eine Pflicht, wenn das CO₂-Äquivalent der enthaltenen F-Gase fünf Tonnen oder mehr beträgt. In welchen Abständen die Wartung der Heizung zu erfolgen hat, schreibt das GEG nicht vor. Ebenso gibt es derzeit keine Kontrollen, ob die Wartung auch tatsächlich durchgeführt wurde.

Der Verpflichtung zur regelmäßigen Heizungswartung sollten Eigentümer jedoch schon allein aus Eigeninteresse nachkommen. So lässt sich dadurch die Lebensdauer der Anlage erhöhen, was die hohen Kosten für eine Neuanschaffung weiter in die Zukunft verlegt. Gleichzeitig gewährleistet die Heizungswartung einen effizienten Betrieb der Anlage und spart so Heizkosten.

 

Wie oft sollte die Wartung erfolgen?

Doch was bedeutet eigentlich “regelmäßig” im Zusammenhang mit der Heizungswartung? Auch hier ist wieder der Brennstoff entscheidend. Die Wartung von fossilen Heizungen wie Ölheizungen und Gasthermen sollte einmal jährlich erfolgen. Für Wärmepumpen empfehlen die meisten Heizungshersteller ein Wartungsintervall von zwei bis drei Jahren. Hybridheizungen sollten ebenfalls jährlich gewartet werden, wenn eine Komponente der Heizungsanlage aus einer Öl- oder Gasheizung besteht.

Heizungswartung im Mietverhältnis: Wer zahlt?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Wartung der Heizungsanlage verantwortlich. Unter bestimmten Umständen kann er die Kosten für die Heizungswartung jedoch auf seinen Mieter umlegen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten für die Heizungswartung regelmäßig, also beispielsweise jährlich anfallen, und sie im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten benannt sind. Umlagefähig sind dabei jedoch ausschließlich die Wartungskosten selbst. Die Kosten für den Austausch von Verschleißteilen und Reparaturen muss der Vermieter tragen.

Wartungskosten von der Steuer absetzen

Die Kosten für die Heizungswartung lassen sich steuerlich absetzen, in welchem Umfang hängt vom Eigentumsverhältnis zur Immobilie ab. Selbstnutzende Eigentümer können die Arbeitsstunden im Rahmen der Wartungsarbeiten durch den Fachbetrieb steuerlich geltend machen, jedoch nicht Reparaturarbeiten und das anfallende Material. Vermieter hingegen können sowohl die Arbeitsstunden als auch die Materialkosten in Form von Werbungskosten steuerlich absetzen.  

 

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