Sonderfall: Wartung von Wärmepumpen
Die oben aufgeführten Arbeitsschritte beziehen sich vor allem auf die Wartung von Heizungen, bei denen die Wärmegewinnung durch die Verbrennung eines Energieträgers wie Gas oder Öl erfolgt. Wärmepumpen hingegen gewinnen Wärme aus Strom. Da keine Verbrennung stattfindet, entfallen die meisten Maßnahmen.
Für einen optimalen Betrieb ist es jedoch wichtig, auch Wärmepumpen regelmäßig warten zu lassen. Dabei werden Verdichter und Ventilatoren geprüft, ebenso wie die Umwälzpumpe, das Ausdehnungsgefäß, der Kondensatablauf und der Verdampfer. Anders als bei Öl- und Gasheizungen sieht das Gebäudeenergiegesetz jedoch keine Pflicht zur Heizungswartung bei Wärmepumpen vor.
Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die fünf oder mehr Tonnen CO2-Äquivalent beinhalten. Das CO₂-Äquivalent bei Wärmepumpen beschreibt die Klimawirkung der enthaltenen F-Gase (fluorierte Treibhausgase), indem es die Füllmenge des Kältemittels mit dessen Global Warming Potential (GWP) multipliziert. Hier schreibt die EU-Verordnung Nr. 517/2014 eine regelmäßige Dichtheitsprüfung vor. Je höher das CO₂-Äquivalent, desto strenger die gesetzlichen Pflichten. So hat bei Wärmepumpen mit einem CO₂-Äquivalent ab fünf Tonnen die Dichtheitsprüfung alle zwölf Monate zu erfolgen, bei Geräten mit einem CO₂-Äquivalent ab 50 Tonnen sogar alle sechs Monate. Eigentümer, die klimafreundliches Propan als Kältemittel nutzen, sind hier im Vorteil. So bezieht sich die EU-Verordnung ausschließlich auf Kältemittel, die zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen, was bei Propan nicht der Fall ist.