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Gemäß der Verordnung (EU) 517/2014 Artikel 4 Absatz 1 ist fest vorgeschrieben, dass alle Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2 - Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, auf Undichtigkeiten kontrolliert werden. Hermetisch geschlossene Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als zehn Tonnen CO2 - Äquivalent enthalten, werden den Dichtheitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen, sofern diese Einrichtungen als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind. Zertifizierte ELCO Kältetechniker können in Ihrem Auftrag die jährliche Dichtheitsprüfung durchführen oder werden im (Kältekreis-) Störfall tätig. So wird das Austreten von umweltschädlichem Kältemittel durch Leckagen verhindert.
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