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Die geltenden trinkwasserrechtlichen Anforderungen können abhängig von Anlagenart und Anschlussweise Auswirkungen auf Heizungsanlagenbetreiber haben. Soweit dies für die konkrete Anlagen- und Anschlusskonfiguration nach den geltenden Vorschriften erforderlich ist, muss eine dafür zugelassene Sicherheitseinrichtung eingesetzt werden. Je nach Anlagenart und anwendbarer Übergangsregelung können die Anforderungen auch bestehende Anlagen betreffen. Bei bestehenden Anlagen kann abhängig von Anschlussweise, vorhandener Sicherungseinrichtung und anwendbaren Übergangsregeln eine Nachrüstung erforderlich sein.
Nachspeisung von Heizungswasser gemäß DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717
Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime. Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser. Bei festgestelltem Druckverlust kann nach Prüfung der Ursache eine fachgerechte Nachspeisung erforderlich sein, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt. Eine Nachspeisung kann bei fachgerechter Durchführung und nach Prüfung der Ursache dazu beitragen, bestimmte durch unzureichenden Anlagendruck begünstigte Pumpenprobleme zu vermeiden, kann dazu beitragen, druckbedingte Funktionsbeeinträchtigungen zu reduzieren; konkrete Effizienzeffekte sind anlagenspezifisch zu bewerten und kann bei geeigneter Wasserbeschaffenheit und fachgerechtem Anlagenbetrieb dazu beitragen, bestimmte Korrosionsrisiken zu reduzieren. Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gemacht. Mit der neuen Verordnung ist dies jedoch so nicht mehr erlaubt. Die Verbindung einer Trinkwasserleitung mit einem System, in dem sich kein Trinkwasser befindet, darf nur noch mittels einer Sicherungseinrichtung durchgeführt werden:
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