Familie gießt Wasser in Gläser ein

Schutz vor Trinkwasserverunreinigung

Die geltenden trinkwasserrechtlichen Anforderungen können abhängig von Anlagenart und Anschlussweise Auswirkungen auf Heizungsanlagenbetreiber haben. Soweit dies für die konkrete Anlagen- und Anschlusskonfiguration nach den geltenden Vorschriften erforderlich ist, muss eine dafür zugelassene Sicherheitseinrichtung eingesetzt werden. Je nach Anlagenart und anwendbarer Übergangsregelung können die Anforderungen auch bestehende Anlagen betreffen. Bei bestehenden Anlagen kann abhängig von Anschlussweise, vorhandener Sicherungseinrichtung und anwendbaren Übergangsregeln eine Nachrüstung erforderlich sein.

 
 

Informationen zur Trinkwasserverordnung

Nachspeisung von Heizungswasser gemäß DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717
Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime. Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser. Bei festgestelltem Druckverlust kann nach Prüfung der Ursache eine fachgerechte Nachspeisung erforderlich sein, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt. Eine Nachspeisung kann bei fachgerechter Durchführung und nach Prüfung der Ursache dazu beitragen, bestimmte durch unzureichenden Anlagendruck begünstigte Pumpenprobleme zu vermeiden, kann dazu beitragen, druckbedingte Funktionsbeeinträchtigungen zu reduzieren; konkrete Effizienzeffekte sind anlagenspezifisch zu bewerten und kann bei geeigneter Wasserbeschaffenheit und fachgerechtem Anlagenbetrieb dazu beitragen, bestimmte Korrosionsrisiken zu reduzieren. Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gemacht. Mit der neuen Verordnung ist dies jedoch so nicht mehr erlaubt. Die Verbindung einer Trinkwasserleitung mit einem System, in dem sich kein Trinkwasser befindet, darf nur noch mittels einer Sicherungseinrichtung durchgeführt werden:

  • Eine unmittelbare Verbindung kann nach den für die jeweilige Installation geltenden Vorschriften unzulässig sein.
  • Soweit für die konkrete Installation nach DIN 1988-100 erforderlich, ist eine geeignete Sicherungseinrichtung vorzusehen, die bei fachgerechter Auswahl, Installation und Wartung entsprechend ihrer technischen Klassifizierung dazu dienen, Rückfließen zu verhindern.
  • Ob und in welchem Umfang Bestandsanlagen nachzurüsten sind, richtet sich nach den für die konkrete Installation geltenden Vorschriften und Übergangsregelungen. Dies bedeutet, dass abhängig von Anlagenart, Anschlussweise und den anwendbaren Vorschriften eine geeignete Sicherungseinrichtung erforderlich sein kann und nach Prüfung der konkreten Installation und der anwendbaren Übergangsregelungen gegebenenfalls nachgerüstet werden muss. 
  • Ein Druckabfall im Versorgernetz kann zu einem Rückfluss des verunreinigten Heizungswassers in das Trinkwassernetz führen. Dadurch kann die Trinkwasserqualität beeinträchtigt und die Gesundheit gefährdet werden – sowohl im eigenen Trinkwassernetz als auch im öffentlichen Versorgungsnetz. In so einem Fall können abhängig von Art und Umfang der Verunreinigung Reinigungsmaßnahmen erforderlich werden. Eine mögliche Haftung richtet sich nach Ursache, Verantwortungsbereich und den im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
  • Ob ein Unterlassen rechtlich als fahrlässig zu bewerten ist, hängt von den konkreten Pflichten und Umständen des Einzelfalls ab; rechtliche Beratung kann erforderlich sein. Sollte es zu Verunreinigungen, Schäden o.ä. kommen, können rechtliche Folgen entstehen. Voraussetzungen und Verantwortlichkeit sind im Einzelfall zu prüfen. Der Einbau sollte über einen Heizungsfachbetrieb oder den ELCO Werkskundendienst erfolgen.
 

Preis auf Anfrage.

Bitte geben Sie hierzu ihre Vertragsnummer an!

 

 
null
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
null

 

Auftraggeber

Bitte beachten Sie, dass für Wartungen eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen zu berücksichtigen ist. Wir bestätigen Ihnen den Termin in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang Ihrer vollständigen Anfrage. Feiertage sowie dokumentierte technische Störungen können die Bearbeitungszeit verlängern.

 

null
null
null
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
null
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.

 

Anlagenadresse

 

null
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.

 

Angaben zum Gerät

 

null
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
Die mit Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt sein.
null

 

 

Zustimmung zum Datenschutz *
null
 
 
 

Kontaktieren Sie uns.

Sie haben Fragen oder Wünsche?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.