ELCO Leistungen:
· Einmalige Inbetriebsetzung, Einregulierung und Übergabe der Anlage (inkl. 2 Jahre Garantie)
· Überprüfen und Programmieren des eingebauten Heizungsreglers.
· Überprüfen der Hydraulik- und Elektro-Anschlüsse. Bei fehlerhafter Hydraulik, fehlerhafter oder unvollständiger Elektroverdrahtung werden zusätzliche Arbeiten nach Zeit und Aufwand abgerechnet.
· Wasseranalyse nach VDI 2035 (nur bei Wärmepumpen)
· Erstellung eines Messprotokolls und betriebsfertige Übergabe der Anlage.
· Einweisung des Anlagenbetreibers
Hinweise und bauseitige Voraussetzungen:
Allgemein: Die Pauschalpreise für Inbetriebnahmen wurden auf Basis einer effizienten Durchführung der Arbeiten vor Ort kalkuliert. Sie basieren auf einem Anlagenbesuch innerhalb der Normalarbeitszeiten. Kann die Inbetriebnahme, aufgrund nicht abgeschlossener Montage oder Installationsarbeiten, nicht begonnen werden, werden entstehende Zweitanfahrten gemäß den aktuell gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet.
Erweiterte Inbetriebnahme: Jeder weitere Arbeitsgang, als Zusatz zur ordentlichen Inbetriebnahme, wird nach Aufwand berechnet.
Hinweise zur Inbetriebnahme von Heizsystemen, Brennern und Solaranlagen:
Die erfolgreiche und abgeschlossene Inbetriebnahme durch ELCO setzt voraus, dass
· der Wärmeerzeuger/die Solaranlage gemäß den mitgelieferten Betriebsanleitungen und den gültigen Vorschriften angeschlossen und hydraulisch eingebunden ist.
· bei Brennwertsystemen der Kondensatablauf montiert und angeschlossen ist.
· bei Brennern insbesondere auch die Eintauchtiefe gemäß Betriebsanleitung eingestellt wurde.
· bei einer Installation mit Warmwasserspeicher dieser montiert und angeschlossen ist.
· die Anlage gefüllt und entlüftet ist.
· die Brennstoffzufuhr betriebsbereit und auf Dichtheit geprüft ist, die Brennstoffleitungen gefüllt sind und die Brennstoffversorgung sichergestellt ist.
· der Elektroanschluss funktionsbereit hergestellt ist und den gültigen Sicherheitsvorschriften entspricht (kein Baustrom).
· die Kaminanlage und die Abgasführung vorschriftsgemäß installiert und soweit erforderlich abgenommen ist.
· der Heizraum gereinigt und die Verbrennungsluft staubfrei ist.
· eine auf die Wärmeerzeugerleistung/Kesselleistung bezogene Wärmeabnahme erfolgen kann.
· der Anlagenbetreiber den Zugang zur Anlage ermöglicht und zur Einweisung vor Ort ist.
· Betriebsanleitungen vor Ort sind.
· Geräte und Maschinen frei zugänglich sind.
· Bei Flüssiggasanlagen mit neuem Tank muss nach Inbetriebnahme, bei erreichtem reinem Gasgemisch, der Brenner neu einreguliert werden. Dies wird nach Aufwand gemäß unseren gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet.
· Leistungen für Brenneranlagen nach TRD, Drehzahlregulierung, Abgasrückführung und weitere Spezialanwendungen führen wir gerne jeweils auf Anfrage bzw. Nachweis aus.
· Montage- bzw. Transporterschwernisse wie Mauerdurchbrüche, Erdarbeiten, Treppenabgänge sowie Maßnahmen, die einen Kran, Hebewerkzeug etc. für die Einbringung der Produkte erforderlich machen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abgerechnet werden hierbei jeweils angefangene Viertelstunden. Bei Einsätzen im Not- und Stördienst außerhalb der normalen Arbeitszeit kommt zusätzlich eine Bereitschaftspauschale zur Anrechnung (nicht bei Wartungsverträgen mit Störungsbehebung).
Zusätzliche Hinweise zur Inbetriebnahme von Wärmepumpen
· Die Wärmequelle muss betriebsbereit sein.
· Wasserseitig definitiv angeschlossen, komplett gefüllt (Soledruck 1,5 bar) und entlüftet.
· Sole-Konzentration min. 20 % Vol. % (Frostschutzgrenze -10,4 °C)
· Geräte und Maschinen müssen frei zugänglich sein.
· Elektroanschlüsse müssen komplett und definitiv sein (kein Baustrom).
· Drehrichtung externer Pumpen und Ventilatoren geprüft.
· Die Wärmepumpe darf vorgängig nicht eingeschaltet werden.
· Rohrdimensionierung nach Berechnung ausgeführt.
· Die der tatsächlichen Bausituation angepasste und abgestimmte Dokumentation liegt zum Zeitpunkt des Inbetriebnahmeabrufes vor.
· Die hydraulischen Komponenten müssen befüllt, entlüftet und betriebsbereit sein.