BEG Förderprogramm - Bundesförderung für effiziente Gebäude

 

Erhalten Sie bis zu maximal 70 % Förderung.

Allen Eigenheimbesitzern die Ihre alte Heizungsanlage tauschen möchten, stehen unterschiedliche Förderungen zur Auswahl. Ob und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre alte Heizungsanlage austauchen müssen, lesen Sie gerne auf unseren GEG-Informationsseiten nach. Eine Übersicht veranschaulicht Ihnen schnell, welchen Handlungsbedarf sie haben.

Bestehende Gebäude fallen nach dem überarbeiteten GebäudeEnergieGesetz unter Bestandsschutz und folglich gilt eine stufenweise Umsetzung der Anforderungen.

Für Neubauten gilt die Umsetzung ab 01. Januar 2024 vollumfänglich.

Damit Sie alle Einzelheiten in aller Ruhe nachlesen können, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie sich gerne abspeichern können.

ELCO Wegweiser zum BEG 2024

 

Haben Sie sich dafür entschieden Ihre Heizanlage mit fossilen Energieträgern auch nach 2024 zu betreiben, schreibt der Gesetzgeber eine Beratung vor. Welche Themen dabei relevant sind und was Sie beachten sollten, wurde in einer Übersicht der Bundesministerien für Wirtschaft und Klima und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zusammengestellt.

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung (Stand: 15.12.2023)

 

An der bisherigen Grundstruktur der Förderrichtlinien wurde im Kern festgehalten. Unverändert bleibt die Unterteilung in Systemische Maßnahmen (BEG WG/NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für Neubauten gilt weiterhin die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN).

 

 
 

Bei Bestandsgebäuden gilt:

Eine wichtige Information vorab: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Zu diesem Zeitpunkt ist der Förderbeginn für Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen noch nicht festgelegt.

Im ersten Schritt sind Selbstnutzende und vermietende Eigentümer*innen antragsberechtigt. Wichtig ist, dass Anträge von registrierten Experten (Fachhandwerker, Energieberater, usw.) gestellt werden müssen.

 

Zuständigkeiten

  • Für Zuschuss- und Kreditförderung bei Heizungsanlagen werden Antrage bei der KfW-Bank gestellt.
  • Alle anderen Förderungen laufen über die BAFA (z.B. Maßnahmen zur Heizungsoptimierung).


Von der alten zur neuen BEG-Förderung

Um den Übergang von der alten auf die neue BEG-Förderung so einfach wie möglich zu gestalten, entfällt vorübergehend die Sperrfrist. Das bedeutet, bei einem Verzicht auf die Zusage eines Antrags auf Förderung von Heiztechnik, kann bis zum 31.12.2024 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden.


Zeitpunkt der Antragstellung

Bis zum 31. August 2024 (vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich): Mit der Umsetzung des Projektes kann vor Antragstellung begonnen auf eigenes Risiko begonnen werden. Auf freiwilliger Basis kann im Vertrag eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung aus Vorliegen einer Förderzusage eingebaut werden.

Ab 1. September 2024 (Antragstellung vor Maßnahmenbeginn): Ab diesem Zeitpunkt muss eine Förderzusage vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Die Zusage löst dann den Maßnahmenbeginn aus. Vertragsbestandteil ist ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin, welcher innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen muss.

 

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