BEG Förderprogramm - Bundesförderung für effiziente Gebäude

 

Erhalten Sie bis zu maximal 70 % Förderung.

Allen Eigenheimbesitzern die Ihre alte Heizungsanlage tauschen möchten, stehen unterschiedliche Förderungen zur Auswahl. Ob und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre alte Heizungsanlage austauchen müssen, lesen Sie gerne auf unseren GEG-Informationsseiten nach. Eine Übersicht veranschaulicht Ihnen schnell, welchen Handlungsbedarf sie haben.

Bestehende Gebäude fallen nach dem überarbeiteten GebäudeEnergieGesetz unter Bestandsschutz und folglich gilt eine stufenweise Umsetzung der Anforderungen.

Für Neubauten gilt die Umsetzung ab 01. Januar 2024 vollumfänglich.

Damit Sie alle Einzelheiten in aller Ruhe nachlesen können, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie sich gerne abspeichern können.

ELCO Wegweiser zum BEG 2024

 

Haben Sie sich dafür entschieden Ihre Heizanlage mit fossilen Energieträgern auch nach 2024 zu betreiben, schreibt der Gesetzgeber eine Beratung vor. Welche Themen dabei relevant sind und was Sie beachten sollten, wurde in einer Übersicht der Bundesministerien für Wirtschaft und Klima und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zusammengestellt.

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung (Stand: 15.12.2023)

 

An der bisherigen Grundstruktur der Förderrichtlinien wurde im Kern festgehalten. Unverändert bleibt die Unterteilung in Systemische Maßnahmen (BEG WG/NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für Neubauten gilt weiterhin die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN).

 

 
 

Übersicht der aktuellen Fördersätze

Grundförderung 30% (Investitionszuschuss)

Beim Heizungstausch steht allen Gebäudeeigentümern die Grundförderung in Form eines Zuschusses zu den Investitionskosten offen. Dabei gelten bei Zuschüssen unterschiedliche Höchstgrenzen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.


Klima-Geschwindigkeitsbonus 20%

Selbst nutzende Gebäudeeigentümer erhalten bei frühzeitigem Austausch alter fossiler Heizanlagen weitere Zuschüsse. Abhängig von Austauschzeitpunkt: Ab 2024 beträgt der Bonus 20%, ab 2029 17% und ab 2031 reduziert sich der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Zum 01. Januar 2037 entfällt der Bonus.


Einkommensabhängiger Bonus 30%

Eigentümer die ihr Gebäude selbst nutzen und ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 EUR beträgt, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss zu ihren Investitionskosten.


Die Aufsummierung einzelner Boni ist begrenzt

Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten werden für die erste Wohneinheit auf 30.000 EUR, für die zweite bis sechste auf 15.000 EUR und 8.000 EUR ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Die einzelnen Fördersätze dürfen kumuliert werden, jedoch wird die Summe auf 35 % (Grundförderung mit 5% Wärmepumpen-Bonus) begrenzt. Nur Eigentümer, die ihr Gebäude selbst nutzen, haben die Möglichkeit, über den Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus die maximale Förderhöhe von bis zu 70 % zu erreichen.


Maximale Förderhöhen

Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten werden für die erste Wohneinheit auf 30.000 EUR, für die zweite bis sechste auf 15.000 EUR und 8.000 EUR ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Die einzelnen Fördersätze dürfen kumuliert werden, jedoch wird die Summe auf 35% begrenzt. Nur Eigentümer die Ihr Gebäude selbst nutzen haben die Möglichkeit über den Einkommensbonus maximale Förderhöhe von bis zu 70% zu erreichen.

 

 

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