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Der Bundestag hat am 08. September 2023 mehrheitlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Die gesetzliche Neuregelung tritt bei ausgewiesenen Neubaugebieten ab 01. Januar 2024 in Kraft.
Für alle neu errichteten Gebäude außerhalb von Neubaugebieten und bei Bestandsgebäuden, gelten die Regelungen erst ab gültiger Wärmeplanung.
Das Wichtigste für alle die aktuell eine funktionierendes Heizsystem in Betrieb haben vorweg: So lange eine Reparatur möglich ist, müssen keine Maßnahmen ergriffen werden. Wir mit unserem ELCO Service-Team helfen Ihnen dabei gerne, den aktuellen Zustand Ihres Heizsystems so lange wie möglich wirtschaftlich und sinnvoll aufrecht zu erhalten.
Ist Ihr Heizsystem in die Jahre gekommen und sie haben sich für eine Sanierung entschlossen bzw. eine Reparatur kann nicht mehr vermieden werden? Dann gibt Ihnen nachfolgende Grafik einen schnellen Überblick, welche Maßnahmen notwendig werden.
Detaillierte Infos gibt es auch auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Diese Grafik gibt einen Überblick zu den Meilensteinen des GEG 2024 bis 2045.
1. Muss ich meine derzeitige Öl- bzw. Gasheizung austauschen?
Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung muss nicht getauscht werden, solange man diese wieder funktionsfähig machen (reparieren) kann. Ist die Heizung defekt und lohnt sich eine Instandbringung nicht mehr, gilt mit gültiger Wärmeplanung eine Übergangszeit von 5 Jahren. Bei vorliegender Wärmeplanung können bestehende Systeme ergänzt oder eines der geeigneten Heizsysteme zur Erfüllung der 65% regenerativer Anteilspflicht eingebaut werden.
Liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor, können fossile Heizsysteme auch ohne Erfüllung der 65% EE-Anteilspficht eingebaut werden, wenn sie ab 2029 mit steigenden regenerativen Anteilen betrieben werden. Ab spätestens 01. Januar 2029 gelten für fossil betriebene Heizsysteme erhöhte regenerative Anteile (Bio-Gas/Bio-Öl/Wasserstoff) von 15%, ab 2035 sind es 30% und ab 2040 sind es 60%.
2. Wann muss ich meine Gas- oder Ölheizung austauschen?
Die Austauschpflicht für Heizkessel mit flüssigem, gasförmigem oder festem Brennstoff gilt für Geräte, welche bis zum Ende des Jahres 1990 installiert wurden. Heizkessel, welche nach dem 1. Januar 1991 installiert wurden, darf man nach 30 Jahren nicht mehr betreiben.
In beiden Fällen gilt die Ausnahme: Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwert-Heizkessel sowie Heizungsanlagen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt (kW) oder über 400 kW sind von der Austauschpflicht befreit.
Spätestens zum 31.12.2044 dürfen fossile Heizsysteme nur noch betrieben werden, wenn diese alternativ auf den Betrieb mit regenerative Energien umgestellt werden (Bioöl, Biogas, Wasserstoff).
3. Ich möchte mein Bestandsgebäude mit einer neuen Gas- bzw. Ölheizung weiter betrieben. Was muss ich beachten?
Ab spätestens 1. Januar 2029 gelten für fossile Energieträger erhöhte regenerative Anteile (Bio-Gas/Bio-Öl/Wasserstoff) von 15%, ab 2035 sind es 30% und ab 2040 mit 60% regenerativer Anteil. Liegt ein entsprechender Nachweis des Energieversorgers / -lieferanten vor, kann das Heizsystem weiter betrieben werden. Hinweis: die aktuelle Preisentwicklung fossiler Energieträge ist aus heutiger Sicht schwer vorhersagbar. Daher sollte beim Weiterbetrieb die Kostenentwicklung fossiler Energie genauer betrachtet und die Preisentwicklung mit einkalkuliert werden.
4. Kann ich meine bestehende Immobilie auf eine Wärmepumpe umstellen?
Moderne Wärmepumpen bieten viele Möglichkeiten Wärmeenergie aus umweltwärme zu erzeugen. Daher gelten Sie zu 100% als regenerativ und entsprechen den 65% EE-Anteilspflicht. Eine Wärmepumpe muss aufgrund ihrer Effizienz und den Vorlauftemperaturen bis zu 60°C nicht zwingend mit einer Fußbodenheizung betrieben werden. Unabhängige Studien des Fraunhofer Instituts haben dies mit positivem Ergebnis für die Wärmepumpe analysiert. Zu empfehlen ist eine genaue Betrachtung des Gebäudes vor Ort, um die effizienteste Lösung zu identifizieren.
5. Ich möchte meine bestehende Heizanlage behalten und trotzdem mehr regenerative Energien nutzen. Was kann ich tun?
Bestehende Heizsysteme können zu einem sogenannten Hybrid-System aufgerüstet werden. Dafür können z.B. Wärmepumpen den regenerativen Energieanteil abdecken. Die bestehende Heizanlage deckt nur noch die Spitzenlasten ab. Dies kann die Heizkosten enorm senken und den regenerativen Energieanteil erhöhen. Selbst eine bestehende bzw. geplante Fotovoltaik-Anlage kann eingebunden werden, um die Betriebskosten weiter zu senken.
6. Kann man den 65% EE-Anteil mit einer thermischen Solaranlage erfüllen?
Nur unter der Voraussetzung, dass sie mit einem Heizsystem kombiniert wird, welches zu min. 60% mit regenerativen Energien (z.B. Bioöl, Biogas, Biomasse) betrieben wird. Dabei gilt es Mindestflächen zu berücksichtigen. Bedeutet, dass Solarthermie maximal zu 5% angerechnet werden kann. Bei Unterschreitung der Mindestflächen, reduziert sich der anrechenbare Anteil um die Differenz der Unterschreitung bzw. erhöht sich der Anteil mit welchem das Heizsystem regenerativ betrieben werden muss.
7. Kann ich den EE-Anteil mit einer Fotovoltaik-Anlage erfüllen?
Selbst erzeugter PV-Strom wird bei der energetischen Bewertung des Gebäudes berücksichtigt und reduziert den Primärenergiebedarf! Daher findet eine Berücksichtigung beim Heizsystem indirekt statt und bezieht sich hauptsächlich auf die Effizienz des Heizsystems. Positiv bleibt jedoch, dass die Betriebskosten in Summe sinken – je mehr Wärmeenergie über Strom erzeugt wird, desto höher fallen die Einsparungen aus.
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