

BEG FÖRDERPROGRAMM – BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZENTE GEBÄUDE
Erhalten Sie bis zu 45 % Förderung
Das BEG Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme wie das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA), das CO₂- Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Heizungsoptimierungsprogramm (KfW). Die einzelnen Maßnahmen von BAFA und KfW sind im BEG Förderprogramm enthalten.
Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.
Aber welche Kosten sind denn nun förderfähig?
Ab dem 01. Juli 2021 kann auch der EE-Bonus in Anspruch genommen werden.
Für noch nicht eingereichte Förderanträge ist das BEG Förderprogramm ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 gültig.
Aber welche Kosten sind denn nun förderfähig?
Enter the name for this tabbed section: Neubau |
Im Neubau gilt nun folgendes:
Bei effizienten Wohngebäuden, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen, sind alle gebäudebezogenen Investitionskosten (ohne Transaktions- und Grundstückskosten) förderfähig.
Des Weiteren ist wählbar, ob man einen Kredit oder Zuschuss beantragen möchte.
Es müssen entweder mindestens 55% erneuerbare Energien (bei der EE-Klasse) eingesetzt werden oder es muss das Nachhaltigkeitszertifikat (bei NH-Klasse) gelten, um Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
Eine Kombination dieser beiden ist allerdings nicht möglich.
Zudem muss ein Energieberater miteingebunden werden.
Durch den Einsatz von Heizöl ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards nicht möglich, hierfür können also keine Förderungen in Anspruch genommen werden, die sonst möglich sind.
Des Weiteren ist wählbar, ob man einen Kredit oder Zuschuss beantragen möchte.
Es müssen entweder mindestens 55% erneuerbare Energien (bei der EE-Klasse) eingesetzt werden oder es muss das Nachhaltigkeitszertifikat (bei NH-Klasse) gelten, um Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
Eine Kombination dieser beiden ist allerdings nicht möglich.
Zudem muss ein Energieberater miteingebunden werden.
Durch den Einsatz von Heizöl ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards nicht möglich, hierfür können also keine Förderungen in Anspruch genommen werden, die sonst möglich sind.


Enter the name for this tabbed section: Bestandsgebäude |
Bei Bestandsgebäuden werden Einzelmaßnahmen gefördert, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessern und von Fachunternehmen durchgeführt werden.
Zudem können auch Sanierungsmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden, wenn der Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Um die Förderungen zu erhalten, müssen alle Energieverbräuche und alle erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfasst werden.
Die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige muss spätestens am 01. Januar 2023 eingereicht werden.
Eine gute Nachricht ist, dass die Förderfähigkeit auch bei der GEG-Nachrüstungspflicht möglich ist.
Zudem können auch Sanierungsmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden, wenn der Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Um die Förderungen zu erhalten, müssen alle Energieverbräuche und alle erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfasst werden.
Die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige muss spätestens am 01. Januar 2023 eingereicht werden.
Eine gute Nachricht ist, dass die Förderfähigkeit auch bei der GEG-Nachrüstungspflicht möglich ist.


Enter the name for this tabbed section: Förderungsbeiträge
Um Ihnen besser darstellen zu können, welche Kosten denn nun allgemein förderfähig sind und welche nicht, haben wir diese für Sie in den folgenden Auflistungen erfasst:
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungskosten der Heizung
- Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Notwendige Maßnahmen (Umfeld betreffend)
- z.B. Deinstallation und Entsorgung von Altanlage, Tanks
- Wand- oder Deckendurchbrüche, Maler, Putzarbeiten
- Erdbohrungen (bei Wärmepumpen)
- Schornsteinsanierung
- Optimierung des Heizungsverteilungssystems (z.B. Flächenheizkörper, Verrohrung, …)
- Speicher bzw. Pufferspeicher (Anschaffungs-, Installationskosten)
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten (mit Bezug zur förderfähigen Maßnahme)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
- Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
- Ein wichtiger Punkt, der hierbei zu beachten ist: Förderfähige Kosten, die anerkannt werden können, sind zusätzlich begrenzt. Bei Wohngebäuden werden pro Wohneinheit maximal Einzelmaßnahmen in Höhe von 60.000 € gefördert. Grundsätzlich ist es möglich, die Bruttokosten inkl. USt anzusetzen, allerdings können Vorsteuerabzugsberechtigte nur die Nettokosten geltend machen.
Nicht förderfähige Kosten:
- Heizungen mit Brennstoff Öl (z.B. Öl-Hybrid- oder Öl-Brennwertheizungen). Es sei denn, es erfolgt eine Kombination mit erneuerbarem Wärmeerzeuger wie z.B. Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe
- Gaskessel ohne Brennwerttechnik
- Luft-Luft-Wärmepumpen
- Prototypen, Anlagen aus weniger als 4 Exemplaren
- Handbeschickte Biomasse-Einzelöfen
- Elektro-Direktheizungen, Elektro-Speicherheizungen u.ä.
Produkt | Förderbeiträge in Prozent |
---|---|
EE-Hybridheizungen | 35% |
Gas-Hybridheizungen | 30% |
Renewable Ready - Gas-Brennwertheizungen | 20% auf Brennwertgerät, Speicher und Systemregler; 30-35% auf fristgerechte Nachrüstung des EE-Anteils |
Solarkollektorenanlagen | 30% |
Biomasseanlagen | 35% |
Austauschprämie für Ölheizungen | 45% bei kompletter Nutzung von erneuerbarer Energie; 40% bei Nutzung von erneuerbarer Energie in Verbindung mit Gas-Brennwert |
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich oder HE-Pumpen) | 20% |
Mit Sanierungsfahrplan (Umsetzung innerhalb 15 Jahre) |
5% |
Im Detail hier:

WERKSKUNDENDIENST
07471/187187

VERTRIEB
07471/187287